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04-01-10 16:43 Alter: 244 days
Straßenreinigungsgebühr
Kategorie: Aktuell

Gebühren-Posse bei der Wehrhahn-Linie

Unter vielen Anliegern der Baustelle zur U-Bahn-Linie herrscht Unmut. Sie müssen bisher Gebühren zahlen für Leistungen, die nicht erbracht werden: wie der Kellerservice für Mülltonnen, die gar nicht im Keller stehen. Oder Straßenreinigung ohne Sauberkeit.

Nachdem die Anwohner die Belastungen durch die Bauarbeiten meistens gelassen ertragen, platzte vielen in den letzten Wochen der Kragen angesichts der Tatsache, dass zwar einerseits die Gebühren gemäß städtischem Gebührenbescheid in voller Höhe berechnet, für die Straßenreinigung jedoch die geschuldeten Leistungen nur teilweise erbracht werden. Im Klartext: Die Anwohner bezahlen für eine Leistung, die sie nicht bekommen. Am Wehrhahn besteht der Bürgersteig seit Monaten aus Baustellen-Löchern, weil Versorgungsleitungen verlegt werden. Auch die provisorischen Gehsteige sind verschlammt. Haus und Grund Düsseldorf riet betroffenen Mitgliedern, sich zur Wehr zu setzen. Während vielfach den Beanstandungen wegen des fehlenden Kellerservices abgeholfen wurde, wurden Widersprüche bezüglich der fehlenden Straßenreinigung in einem ersten Schritt vom zuständigen Umweltamt mit der Begründung abgelehnt, das der Wehrhahn doch zwölfmal (!) wöchentlich gereinigt werde.
Somit werde die Straßenreinigungsgebühr zu Recht erhoben, da die provisorischen Gehwege von der mit der Straßenreinigung beauftragten Awista manuell durch Beikehrer gereinigt worden seien. Das gehe auch aus dem, dem Umweltamt vorgelegten Awista-Reinigungsplan hervor.
Nachdem die Medien diesen Fall aufgegriffen hatten, musste das Umweltamt nach einem Vor-Ort-Termin einräumen, dass die behauptete Reinigung tatsächlich so nicht erfolgt ist!
Angesichts solch fehlender Stichproben-Kontrollen fragt man sich unwillkürlich, ob denn die Reinigungspläne der Awista auch im übrigen Stadtgebiet (hoffentlich) immer eingehalten bzw. vom Umweltamt kontrolliert werden? Schließlich sollen die vorgenommenen Reinigungen als Grundlage für die Zahlungspflicht der Bürger dienen!
Das Umweltamt lässt derzeit prüfen, ob betroffenen Anliegern die Straßenreinigungsgebühren mit den Bescheiden für 2010 erlassen werden können oder ob man die nicht erbrachten, aber vom Bürger bezahlten Reinigungsleistungen umrechnen und rückerstatten kann. Zu einer Gebührenminderung im Einzelfall sieht sich das Umweltamt außerstande, da die Ermittlung zu aufwändig sei.
Hier wandelt sich nun Verwaltungshandeln zur Posse: Angesichts der Tatsache, dass Anlieger rechtsgrundlos zur Zahlung gebeten wurden, scheut die Stadt den Aufwand einer Rückerstattung im Einzelfall als zu „aufwändig“. Mit rechtzeitigen Kontrollen der behaupteten Reinigungsleistungen, und sei es nur durch Stichproben, hätte man das ganze Ärgernis vermeiden können! Haus und Grund nennt ein solches Verhalten abenteuerlich.

Haus und Grund Düsseldorf rät allen betroffenen Anliegern, sich untereinander abzustimmen, das Awista-Reinigungsverhalten (oder auch die Untätigkeit) zu dokumentieren (Tagebuch, Fotos). Gegen die Gebührenbescheide für 2009 ist kein Rechtsmittel  mehr möglich, da die Klagefrist (1 Monat ab Erhalt, der in der Regel bereits im Januar erfolgt ist) verstrichen ist. Zur Erinnerung: Wie Haus und Grund in der Ausgabe November 2007 dieser Zeitung berichtete (NRW duldet keinen Widerspruch), ist ein Widerspruch heute nicht mehr möglich, es muss sofort innerhalb der Rechtsmittelfrist vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden. Für 2010 sollten Betroffene daher dann den Klageweg zum Verwaltungsgericht beschreiten, und dies auch durchaus dem Umweltamt (Telefon 8925050) mitteilen.
So weit soll es laut Werner Görtz, dem Leiter des Umweltamts, nicht kommen: Man wolle das Problem möglichst unbürokratisch lösen. Man habe diese Dinge mit der Awista besprochen und diese habe Besserung gelobt. So löblich diese Absicht ist, davon haben die Anlieger nichts, die bereits zahlen mussten.

Wie wäre es denn mit einem praktischen, unbürokratischen Weg des Verwaltungshandelns? Die Stadt zahlt die Gebühren an die betroffenen Bürger und lässt sich dieses Geld von der Awista zurückgeben! Schließlich haben die doch ihre Leistung nicht erbracht! Übrigens: Bei einer Online Umfrage der Rheinischen Post vertraten 95 Prozent der Teilnehmer die Auffassung, man solle den Anliegern des Wehrhahn-U-Bahn-Linie bei den Gebühren entgegenkommen! Ist der Bürger da nicht sensibler als die Behörde?

 

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