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27-08-10 14:19 Alter: 9 days
Google Street View vor dem Start
Kategorie: Aktuell

Internetfoto-Kartendienst wirft viele Fragen auf

Seit Mitte 2009 hat Haus und Grund Düsseldorf seine Mitglieder regelmäßig über das Vorhaben von Google Street View informiert alle Immobilien in Deutschland digital aufzunehmen und ins Internet zu stellen. Dabei wurden die Vor- und Nachteile sowie die rechtlichen Problematiken umfassend dargstellt.

 

Mitte August kündigte der Internetgigant an, den umstrittenen Bilderdienst Street View für die 20 größten deutschen Städte Ende des Jahres zu starten. Diese Ankündigung hat bei unseren Mitgliedern und in der Bevölkerung zu erheblicher Unsicherheit geführt, so dass wir an dieser Stelle einige der wichtigsten Fragen unserer Mitglieder nach aktuellstem Stand beantworten möchten.

 

Was ist Google Street View?

Das amerikanische Unternehmen Google bietet Internetdienste an. Einer davon ist der Dienst Street View. Dieser Dienst bietet eine fotorealistische Ansicht der Straßen. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen Google die Straßen von Städten mit einem Auto befahren, auf dem in 2,50 m bis 3 m Höhe eine Kamera montiert war. Die so erzielten Bilder werden als Standbilder im Internet zu sehen sein. Abgebildet werden aber nicht nur Häuser und Straßen, sondern es werden auch Passanten, Autos, Bepflanzungen etc. zu sehen sein.

 

Welche Städte sind betroffen?

Obwohl Google bereits Aufnahmen in weiteren Städten gemacht hat, sind zunächst die 20 größten Städte Deutschlands betroffen. Dies sind namentlich Berlin, Bonn, Bremen, Bielefeld, Bochum, Dresden, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Mannheim, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.

 

Was tut Google für den Datenschutz?

Bislang fehlt eine gesetzliche Grundlage zu dem neuen Dienst. Google wurde aber in Verhandlungen abgerungen, dass Gesichter von Personen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, um die Privatsphäre zu schützen.

 

Welche möglichen Gefahren bestehen durch den neuen Dienst?

Die Höhe der Aufnahmen der Google Kameras von circa 2 bis 3 m über dem Niveau der Straße gewährt Einblicke, die ein normaler Fußgänger nicht hat. Es liegt eine Verletzung der Privatsphäre vor. Es besteht die Gefahr, dass die Aufnahmen missbräuchlich verwendet werden, um die Installation von Alarmanlagen, Sicherungseinrichtungen oder Einbruchsmöglichkeiten auszuspionieren. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass die Google-Bilder mit weiteren Daten verknüpft werden, zum Beispiel Telefonbüchern, sozialen Netzwerken wie Facebook, Verkaufsportalen oder anderen Anwendungen wie zum Beispiel der Versicherungswirtschaft.

 

Bietet der neue Dienst auch Vorteile?

Mit Google Street View besteht die gute Möglichkeit, potenziellen Mietinteressenten einen Einblick in das Umfeld zu ermöglichen. Auch Gewerbetreibende können so ihr Geschäftslokal präsentieren. Aber Achtung: Es wird immer nur der Zustand gezeigt, der bestand als Google Bilder gemacht hat. Veränderungen zum Positiven oder zum Negativen sind später auf den dann möglicherweise mehrere Jahre alten Bildern nicht zu sehen.

 

Kann man gegen die Veröffentlichung der Bilder Widerspruch einlegen?

Jeder Bürger der sich betroffen fühlt oder Nachteile befürchtet, kann zum Schutz seiner Eigentums- und Persönlichkeitsrechte selbst bei Google privatrechtlich Widerspruch einlegen.

Das Unternehmen Google bietet hierzu freiwillig verschiedene Möglichkeiten an:

-          Direkt auf der Internetseite des Unternehmens:

-          http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview

-          Per Email an: streetview-deutschland@google.com

-          per formlosen Brief an: Google Germany GmbH, Betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Es ist allerdings notwendig, das Widerspruchsobjekt (Haus/Etage) möglichst genau zu beschreiben.

Selbstverständlich stellt Haus und Grund Düsseldorf in seinen Geschäftsstellen in Düsseldorf und Ratingen in den Öffnungszeiten ein Musterschreiben zur Einlegung des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung von Bildern bei Google zur Verfügung.

 

Wer kann widersprechen?

Das Unternehmen Google gewährt nicht nur Eigentümern, sondern auch Mietern und sonstigen Personen, die gegebenenfalls abgelichtet sind, das Recht zum Widerspruch. Bislang existieren noch keine rechtlichen Möglichkeiten, einen einmal eingelegten Widerspruch rückgängig zu machen.

 

Wie lange kann Widerspruch eingelegt werden?

Das Unternehmen Google gewährt Bürgern, die sich für einen Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern entscheiden, eine Widerspruchsfrist bis zum 15. Oktober 2010. Alle Widersprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich oder per Mail eingereicht werden, werden nach Angaben von Google berücksichtigt, so dass die betroffenen Objekte in dem neuen Dienst nicht erscheinen werden. Aber auch nach dem Start von Street View soll noch die Möglichkeit bestehen, Widerspruch einzulegen.

 

Gibt es auch andere Anbieter, die einen ähnlichen Dienst betreiben?

Die Düsseldorfer und Kölner Innenstadt und die dort enthaltenen Wohnstraßen sind von einem anderen Unternehmen mit dem Namen panogate GmbH, Roonstraße 108, 50674 Köln, abgelichtet worden und ebenfalls über das Internet abzurufen. Auch dieses Unternehmen gewährt inzwischen das Recht auf Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Häuseransichten. Auch hier kann entweder schriftlich oder über http://www.sightwalk.de/ unter der Rubrik: Problem melden Widerspruch eingelegt werden.

 

Gibt es rechtliche Bedenken bei der Veröffentlichung von Häuseransichten?

Datenschützer üben heftige Kritik an dem Unternehmen Google. Dies hängt damit zusammen, dass die rechtlichen Fragen bei der Veröffentlichung von Häuseransichten in dem neuen Dienst Street View noch nicht vollständig geklärt sind. Zwar gibt es Rechtsprechung dahingehend, dass man das bloße Fotografieren einer Häuserfront als Eigentümer nicht verbieten kann. Der neue Dienst Street View ist von Google nicht als Wohltat gedacht, damit Urlaube geplant und Innenstädte virtuell erkundet werden können. Vielmehr wird es darum gehen, die gewonnenen Erkenntnisse mit anderen Daten zu verknüpfen und an entsprechend Interessierte zu veräußern. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob nicht gerade in Bereichen der individuellen Gestaltung von Gebäuden durch die Bewohner das Persönlichkeitsrecht verletzt ist.

 

Grundsätzlich bedarf das Thema einer gesetzlichen Regelung, die noch nicht existiert. So wird das Recht auf Widerspruch gegen die Veröffentlichung bislang nur freiwillig gewährt. Es ist auch nicht klar, was mit den Daten der widersprechenden Eigentümer geschieht. Es darf nicht dazu kommen, dass Google diese Daten dauerhaft speichert oder gar zu anderen Zwecken verwendet. Die Sorge ist nicht ohne Hintergrund: Der Internet-Konzern musste jüngst einräumen, dass bei den Kamerafahrten für den Street View-Dienst auch private WLAN-Netzwerke samt persönlicher Daten erfasst wurden.

 

Insofern ist zu Recht eine Verfahrensumkehr zu fordern. Angesichts der vielen Bedenken müsste Google eigentlich vor der Veröffentlichung eine Genehmigung einholen, so die einhellige Kritiker-Meinung.

 

Auch muss die Möglichkeit bestehen, das Thema angemessen und sachlich zu diskutieren. Vor dem Hintergrund, dass die Chefs von Google selbst ihre Häuser in Street View US nicht zeigen, kann auf jeden Fall nicht dahingehend argumentiert werden, dass keine Verletzung der Privatsphäre vorliegt, wenn Häuseransichten gezeigt werden.

 

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