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21-12-09 14:22 Alter: 3 yrs
Betriebskosten
Kategorie: Recht

Der Vermieter darf die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der Kostenposition „Versicherung“ abrechnen. Die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung für den Mieter ist gewährleistet, wenn der Vermieter eng zusammenhängende Kosten, wie hier die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung, in einer Summe zusammenfasst, ohne die auf die jeweilige Versicherungsrate entfallenen Einzelbeträge anzugeben (BGH, Urt. vom 16. Sept.2009, Az.: VIII ZR 346/09).


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