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Entlastet die Verlagerung der CO2-Abgabe auf den Vermieter tatsächlich den Mieter bei den Wohnkosten?
Kaum ist die CO2-Abgabe seit 2021 eingeführt, entbrennt auch schon eine Gerechtigkeitsdebatte. Schließlich könne sich ein Mieter die Heizung nicht aussuchen und solle deswegen von der CO2-Abgabe entlastet werden. Dabei können auch viele Eigentümer sich ihre Heizung nicht einfach so aussuchen, entweder weil sie trotz landläufiger Meinung nicht das Geld haben, die Heizung auszutauschen oder weil sie in eine Eigentumswohnung besitzen, bei der die Eigentümergemeinschaft den Austausch vornehmen muss. Die vom Mieter eingestellte Raumtemperatur wirkt sich wesentlich auf den Energieverbrauch und damit auf die Höhe der CO2-Abgabe aus. Schließlich verursacht jedes zusätzliche Grad Raumtemperatur etwa 6 Prozent mehr Energieverbrauch.
Derzeit diskutiert man über einen Entwurf, der die Höhe der vom Vermieter für den Mieter zu übernehmenden CO2-Abgabe von der Effizienzklasse des Gebäudes nach Energieausweis abhängig macht. Je effizienter das Gebäude, umso niedriger sollen die vom Vermieter für die Mieter zu zahlenden CO2-Heizkosten sein. Letztlich soll die Umverteilung der CO2-Abgabe auf Eigentümer zu einer verstärkten Modernisierung der Gebäude führen.
Eine echte Entlastung der Mieter wird aber ausbleiben, da die Mieten durch Modernisierungsmieterhöhungen steigen werden. Dennoch hält sich die Auffassung hartnäckig, dass eine Entlastung der Mieter von der CO2-Abgabe notwendig ist. Die inzwischen 46,5 Prozent (1998 : 40,9 Prozent) der Deutschen, die im Eigentum wohnen, werden nicht von der CO2-Abgabe entlastet. So wichtig das Ziel der Energieeinsparung in Gebäuden ist, umso weniger darf die einseitige Umverteilung der CO2-Heizkosten auf Eigentümer dazu benutzt werden, die Gesellschaft zu spalten.

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