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Plan des Bundeskabinetts vorerst vom Tisch

Update

Liebe Mitglieder,

in unserer Mitgliederzeitung berichten wir noch davon, dass es hier einen Musterbrief gibt, mit dem Sie Ihrer/m Bundestagsabgeordneten Argumente liefern, den Plan der SPD, Eigentümer die CO2-Steuer Ihrer Mieter tragen zu lassen, nicht zu unterstützen.

Der Plan sah vor, die Kosten der CO2-Steuer für die Beheizung von vermieteten Wohnungen zwischen Mieter und Vermieter zu teilen. Das hätte dann bei der geplanten zunehmenden Steigerung der CO2-Steuer bis ins Jahr 2025 dazu geführt, dass Vermieter pro durchschnittlicher Wohnung einen Betrag von über 150 Euro hätten aufwenden müssen.

Nach Drucklegung der Zeitung hat sich allerdings unerwartet eine andere Situation ergeben. Die Fraktion der CDU hat sich gegen diesen Plan des Bundeskabinetts gestellt. Nunmehr ist er einstweilen beerdigt.

Haus und Grund Düsseldorf bedankt sich bei den vielen Mitgliedern, die ihre Bundestagsabgeordnete/n der CDU persönlich angesprochen haben und dadurch einen entsprechenden Beschluss der großen Koalition verhindern konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. jur. Werner Fliescher
Vorstand

CO2-Steuer belastet Eigentümer einseitig

Entlastet die Verlagerung der CO2-Abgabe auf den Vermieter tatsächlich den Mieter bei den Wohnkosten?

Kaum ist die CO2-Abgabe seit 2021 eingeführt, entbrennt auch schon eine Gerechtigkeitsdebatte. Schließlich könne sich ein Mieter die Heizung nicht aussuchen und solle deswegen von der CO2-Abgabe entlastet werden. Dabei können auch viele Eigentümer sich ihre Heizung nicht einfach so aussuchen, entweder weil sie trotz landläufiger Meinung nicht das Geld haben, die Heizung auszutauschen oder weil sie in eine Eigentumswohnung besitzen, bei der die Eigentümergemeinschaft den Austausch vornehmen muss. Die vom Mieter eingestellte Raumtemperatur wirkt sich wesentlich auf den Energieverbrauch und damit auf die Höhe der CO2-Abgabe aus. Schließlich verursacht jedes zusätzliche Grad Raumtemperatur etwa 6 Prozent mehr Energieverbrauch.

Derzeit diskutiert man über einen Entwurf, der die Höhe der vom Vermieter für den Mieter zu übernehmenden CO2-Abgabe von der Effizienzklasse des Gebäudes nach Energieausweis abhängig macht. Je effizienter das Gebäude, umso niedriger sollen die vom Vermieter für die Mieter zu zahlenden CO2-Heizkosten sein. Letztlich soll die Umverteilung der CO2-Abgabe auf Eigentümer zu einer verstärkten Modernisierung der Gebäude führen.

Eine echte Entlastung der Mieter wird aber ausbleiben, da die Mieten durch Modernisierungsmieterhöhungen steigen werden. Dennoch hält sich die Auffassung hartnäckig, dass eine Entlastung der Mieter von der CO2-Abgabe notwendig ist. Die inzwischen 46,5 Prozent (1998 : 40,9 Prozent) der Deutschen, die im Eigentum wohnen, werden nicht von der CO2-Abgabe entlastet. So wichtig das Ziel der Energieeinsparung in Gebäuden ist, umso weniger darf die einseitige Umverteilung der CO2-Heizkosten auf Eigentümer dazu benutzt werden, die Gesellschaft zu spalten.