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Corona-Krise zu Lasten der Vermieter? Jetzt handeln!
Geplante Einschnitte der Bundesregierung in der Corona-Krise zu Lasten der Vermieter
Das Wochenende ist immer eine gute Zeit, Einschneidendes zu verkünden, weil dann der Widerstand geringer ist. Wenn dann die Kabinettssitzung noch für den darauffolgenden Montag anberaumt ist, wird die Reaktionszeit der Betroffenen kleiner.
Diese Taktik scheint den Plänen des SPD-Justizministeriums zugrunde gelegen zu haben, welches am Samstag, den 20.3.2020, verkündete, dass Vermieter bis zu 12 Monate auf ihre Miete verzichten müssen, weil sie dem Mieter gestundet werden.
Auf Grund der Corona-Krise sei dann eine Kündigung nicht mehr möglich, obwohl der Staat den Mietern Kurzarbeitergeld, Sozialhilfe ohne Vermögensprüfung, Kinderzuschläge, Wohngeld, Kredite usw. zur Verfügung stellt. Den Vermietern, die nicht nur die Kredite, sondern auch die Betriebskosten zahlen, würde so einseitig die Last der durch den verordneten Stillstand des gesamten Landes verursachten Krise aufgebürdet. Welche wirtschaftlichen Folgen das hat, ist offensichtlich vielen nicht klar.
Viele ältere Vermieter sind auf ihre Mieteinnahmen angewiesen, z. B. weil die Mieten für die Rente verwendet werden müssen! Es kann für Mieter keine Einladung zur sanktionslosen Mietkürzung auf Dauer geben.
Mieter und Vermieter sind in einer Krise als Partner durch Stundung der Miete oder Mietabsenkung auf Zeit in der Lage, selbstbestimmt eigenständige Lösungen zu finden. Diese werden der jeweiligen Interessenlage der Miet-Partner besser gerecht als einseitige gesetzgeberische Maßnahmen, die das klischeehafte Bild des reichen Vermieters zugrunde legen.
22 Prozent der Vermieter haben ein Einkommen unterhalb des Medians der Bevölkerung. Zudem sind Freiberufler überrepräsentiert, die in der jetzigen Lage besondere Einkommensausfälle haben. Gerät der Vermieter in wirtschaftliche Schieflage, drohen Versorgungssperren im Objekt zu Lasten der Mieter.
Ob Raten der Eigentümer für die Immobilienkredite unter die Stundungsregelungen fallen ist noch unklar. Auf jeden Fall laufen die Nebenkosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser und Abwasser weiter. Zudem fallen die Handwerkerrechnungen weiter an.
Wir alle müssen heute handeln.
Bitte wenden Sie sich per Telefon oder per E-Mail an jeden Bundestagsabgeordneten - vor allem an die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises.
Versuchen Sie, dieses Gesetz in dieser Form zu verhindern. Schildern Sie ihm Ihre Nöte als Eigentümer und Ihre Sorgen, die Sie nun haben.
Dies ist unsere einzige Chance. Jeder Anruf und jede E-Mail zählt! Vielen Dank.
Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten finden Sie mittels der Eingabe der PLZ/des Ortes unter www.bundestag.de/abgeordnete
Senden Sie dem oder der Bundestagsabgeordneten folgendes Musterschreiben:
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