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Greift der Staat
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Kommt jetzt die Corona-Vermögensabgabe?
Die Folgen der Pandemie
Was ist eine Vermögensabgabe?
Die Vermögensabgabe ist eine Steuer, zu der Eigentümer größerer Vermögen verpflichtet werden können, um eine finanzielle Notlage des Staates zu überbrücken. Im Unterschied zur jährlichen Vermögensteuer wird sie nur einmalig auf den aktuellen Vermögensbestand erhoben und auf mehrere Jahre verteilt. Die älteren unter unseren Mitgliedern werden sich daran erinnern, dass ein solches Instrument bereits einmal nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Lastenausgleichsgesetz aus dem Jahre 1952 eingeführt wurde, um Schäden, die durch den Zweiten Weltkrieg entstanden waren, auszugleichen.
Wie hoch könnte eine Vermögensabgabe sein?
Simulationsrechnungen des DIW Berlin zum Aufkommen einer Abgabe auf das Nettovermögen der natürlichen Personen ergeben bei einem persönlichen Freibetrag von 250.000 Euro (Ehepaare 500.000 Euro), einem Kinderfreibetrag von 100.000 Euro sowie einem gesonderten Freibetrag für Unternehmensvermögen und wesentliche Beteiligungen von fünf Millionen Euro eine Bemessungsgrundlage von 2,3 Billionen Euro oder 92 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (2011). Eine Abgabe in Höhe von beispielsweise zehn Prozent der Bemessungsgrundlage könnte somit gut neun Prozent des Bruttoinlandsprodukts – rund 230 Milliarden Euro – mobilisieren. Derzeit gehen Vorschläge einer Partei dahin, eine Steuer von 10 bis 30 Prozent auf das Vermögen zu erheben, wobei Freibeträge von zwei Millionen Euro für Privatpersonen und fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen gelten sollen. Die dann festgesetzte Steuer soll auf 20 Jahre verteilt werden, aber zu allem Überfluss noch mit zwei Prozent pro Jahr, also mit einem Zinssatz der über der zuletzt festgestellten langjährigen Inflation liegt, verzinst werden.
Was spricht gegen eine Vermögenssteuer bei Immobilieneigentümern?
Eine Vermögensteuer ist gerade für Immobilieneigentümer ungerecht, weil sie in der Krise keine direkten Transferleistungen des Staates erhalten haben. Zudem können sie ihr Vermögen, im Gegensatz zu vielen anderen, nicht einfach verlagern. Ferner ist das Immobilienvermögen erheblich überbewertet. Die Mieten steigen schon lange nicht mehr im gleichen Maße, wie die Werte der Immobilien. Die Wertsteigerungen in den letzten Jahren sind vor allem darauf zurückzuführen, dass es in Zeiten der Nullzinspolitik der EZB und den daraus resultierenden Negativzinsen neben Immobilien keine vernünftigen risikoarmen Anlageoptionen mehr gibt. So ist nach einer aktuellen Studie der Empirica zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt der Vervielfältiger für Eigentumswohnungen von 20 im Jahre 2010 auf 31 im Jahr 2019 gestiegen. Der Vervielfältiger gibt an, dass der mittlere Kaufpreis einer Eigentumswohnung im Jahr 2019 31-mal so hoch war, wie die entsprechende mittlere Jahresmiete. Empirica hat auch festgestellt, dass die Kaufpreise von Immobilien in Düsseldorf seit 2005 um 97 Prozent gestiegen sind. Währenddessen gab es bei den Mieten nur einen Anstieg um weniger als die Hälfte, nämlich 45,1 Prozent. Diese Entwicklung führt auf dem Immobiliensektor zu Renditen von unter 2 Prozent. Damit wären bei einer Vermögensabgabe und einer jährlichen Verzinsung der Abgabe von 2 Prozent letztlich keine Einnahmen aus Immobilien mehr darstellbar. Davor warnt auch das DIW, das jüngst eine Studie zur Vermögensabgabe veröffentlicht hat.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Vermögensabgabe
Darüber hinaus bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Erhebung einer Vermögensabgabe aufgrund der Corona-Pandemie. Grundsätzlich lässt der Artikel 106 des Grundgesetzes die Erhebung einer Vermögensabgabe zu. Überwiegend gelten hierfür aber enge Voraussetzungen. So zum Beispiel, dass sich der Staat in einer finanziellen Ausnahmelage, wie zum Beispiel nach dem Zweiten Weltkrieg befinden muss und, dass die Einnahmen zweckgebunden verwendet werden. Darüber hinaus darf die Vermögensabgabe nur einmalig und nicht jährlich neu erhoben werden. Sonst würde sie nämlich einer sogenannten Vermögenssteuer entsprechen, die bei vielen dem linken Parteienspektrum zuzuordnenden Parteien hoch im Kurs steht. Eine Vermögensabgabe darf nicht dazu dienen, einen kontinuierlichen Zugriff auf das Vermögen zu ermöglichen. Dann würde es sich nämlich tatsächlich um eine unzulässige Vermögenssteuer handeln. Es dürfte klar sein, dass die jetzige finanzielle Lage Deutschlands in keiner Weise mit der nach dem Zweiten Weltkrieg zu vergleichen ist. Schon allein diese Tatsache spricht gegen die Erhebung einer Vermögensabgabe. Natürlich ist eine Vermögensabgabe auch extrem schwer zu erheben, weil sämtliches Vermögen, seien es Immobilien oder sonstige Gegenstände, gleich bewertet werden müssen. Dies verursacht hohe Kosten und stellt gerade bei Sachwerten, die keine Immobilien sind, die Finanzverwaltung vor große Probleme.
Gift für Investitionen
Das Pariser Klimaabkommen fordert von Immobilieneigentümern, bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand herzustellen. Schon jetzt werden Immobilieneigentümer durch zukünftige, aber auch bereits bestehende Sanierungsverpflichtungen ihres Bestandes finanziell belastet. Eine Belastung stellt auch die zukünftige CO2-Steuer dar, die selbstnutzende Eigentümer tragen müssen. Wenn sie noch zusätzlich eine Vermögensabgabe leisten sollen, wird das sehr viel wichtigere Ziel der CO2-Einsparung gefährdet. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die jetzige, sehr undifferenzierte Ausgabenpolitik eine finanzielle Ausnahmelage des Staates geradezu erzielen soll und damit die Einführung einer Vermögensabgabe fördert. Manche Politiker gerieren sich wie Robin Hood. Doch vermeintlich reiche Immobilieneigentümer, deren Immobilienwerte nur auf dem Papier stehen und gar kein flüssiges Vermögen darstellen, zu schröpfen ist weder sachgerecht noch verfassungsgemäß.
Quintessenz
Eine einmalige Vermögensabgabe stellt auch keinen zulässigen Wiedereinstieg in die in die Erhebung einer jährlichen Vermögensteuer dar. Neben dem Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Vermögensteuer verfassungswidrig ist, bestehen dauerhaft dieselben Nachteile, wie oben dargestellt. Eine gleichmäßige Bewertung aller Sachwerte der Bürger ist für die Finanzverwaltung nicht umsetzbar. Dies führt gerade bei Immobilien, deren Werte sich derzeit aufgrund der Ergebnisse der Eurokrise außerhalb eines angemessenen Bereichs befinden, zu deutlichen Ungerechtigkeiten was die Höhe der Steuer anbelangt. Gerade das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer sollte hier den Politikern zu denken geben. Dort hat das Bundesverfassungsgericht klar herausgearbeitet, dass eine Steuer immer gleichmäßig und gerecht nach Artikel 3 des Grundgesetzes erhoben werden muss. Wichtig ist nun in der Pandemie, eine sachgerechte, zielgerichtete und vernünftige Ausgabenpolitik zu verfolgen. Das Ziel der staatlichen Ausgabenpolitik darf nämlich nicht sein, eine finanzielle Ausnahmelage zum Zweck der Einführung einer Vermögensabgabe oder Vermögensteuer herzustellen. Schließlich belastet eine falsche Ausgabenpolitik nicht nur die vermeintlich ach so reichen Immobilieneigentümer, sondern alle Bürger des Landes. Das Geld, das Eigentümer für Steuern aufwenden, wird an den Endverbraucher in Form von Preiserhöhungen weitergegeben werden müssen und hindert notwendige Investitionen in den Gebäudebestand. Gerade das schadet auch den Mietern selbst!
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