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März 2019

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Dichtheitsprüfung: Gespräche mit CDU und FDP

Aus gegebenen Anlass veröffentlichen wir nochmals unseren Artikel aus der Mitgliederzeitung März 2019

Dichtheitsprüfung: Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen spricht mit CDU und FDP

Viel Zeit bleibt der NRW-Koalition nicht mehr: Alle Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31. Dezember 2020 nach dem Landeswassergesetz eine Dichtheitsprüfung ihrer privaten Abwasserkanäle durchführen, wenn die Leitungen ab 1965 gebaut worden sind. Die Koalition will diese Pflicht einschränken.

Haus und Grund Düsseldorf hat zusammen mit dem Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen mit Fachpolitikern der CDU und FDP-Landtagsfraktion über das Thema Dichtheitsprüfung am privaten Abwasserkanal gesprochen. Dazu hatten die Umweltministerin der CDU, Frau Heinen-Esser, und die FDP-Landesabgeordneten eingeladen. Für die Haus- und Grundeigentümer führten Dr. Johann Werner Fliescher, Vorstand von Haus & Grund Düsseldorf, Landesverbandsdirektor Erik Uwe Amaya sowie Konrad Adenauer, Vorstand des Haus und Grund Köln, das Gespräch. Dr. Fliescher ist zugleich Mitglied des Präsidiums von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Dichtheitsprüfung Heinen-Esser
v. l.: Dr. Johann Werner Fliescher, Konrad Adenauer, Umweltministerin Heinen-Esser und Erik Uwe Amaya trafen sich im Umweltministerium, um über die Zukunft der Dichtheitsprüfung zu sprechen. (Bild: HUG Rheinland)


Kanal-TÜV: Was ist ein begründeter Verdachtsfall?
Im Gespräch mit der FDP kam der Ausgestaltung einer möglichen gesetzlichen Neuregelung besonderes Augenmerk zu. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist wörtlich vorgesehen: „Eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle (Dichtheitsprüfung) soll es nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und bei begründeten Verdachtsverfällen geben.“

Die Fachpolitiker der FDP und die Haus & Grund-Experten waren sich einig, dass es vor allem für die begründeten Verdachtsfälle Definitionen brauche und stellten Überlegungen dazu an. Erik Uwe Amaya wies dabei auf die Dringlichkeit des Themas hin: „Auch wenn die Klärung dieser Detailfragen nicht einfach ist, brauchen wir bald eine gesetzliche Neuregelung für die Dichtheitsprüfung“, stellte der Verbandsdirektor fest. „Sonst müssten die Eigentümer in Wasserschutzgebieten bis Ende 2020 ihre privaten Abwasserleitungen prüfen lassen.“


Medien verzerren das Thema

In ihrem Artikel "Frist für Hausbesitzer läuft ab: Vorsicht vor Kanal-Abzocke in der Stadt" warnt die Rheinische Post vor Wucherpreisen sogenannter Kanal-Haien und empfiehlt stattdessen das Büdericher Unternehmen von Engelbert Gerling. Dieser, so die Rheinische Post, behauptet: „Der Verband „Haus und Grund Düsseldorf“ hatte zuletzt bei vielen Hausbesitzern für Verwirrung gesorgt, weil er in der März-Ausgabe von „Haus und Grund“ angekündigt hatte, dass das Gesetz zur Dichtheitsprüfung in NRW bald geändert werden solle. [Anm. d. Redaktion: siehe oben]

Nun warten viele Eigentümer ab, weil sie hoffen, doch noch um die Prüfung herum zu kommen. Gerling befürchtet, dass sich dann die Aufträge zum Ablauf der Frist knubbeln. „Denn bis Ende 2020 klappt das mit der gesetzlichen Neuregelung nie.“

Haus und Grund Düsseldorf fragt sich: Wer sorgt jetzt hier für Verwirrung? Haus und Grund Düsseldorf, indem auf den Koalitionsvertrag der Landesregierung und die Gespräche im Ministerium verwiesen wird oder der um seine Aufträge bangende Handwerker?

Das fragen sich auch die Leser der RP und kommentieren:

InMensSanaCorporeSano, Sonntag, 26. Mai 2019, 14:31 Uhr
„Ins Klo gegriffen“ Es ist doch mal wieder beispielhaft, wie die Rheinische Post – Verena Bretz, offensichtlich ungeprüft, Lobbyisten Meinungen zum Anlass nimmt, betroffene Bürger mit einem gezielten Beitrag zum Thema Dichtheitsprüfung Angst unter den Menschen schürt und damit erst den Kanal-Haien in die Arme treibt.

Für mich gehören auch solche Leute zu den Kanal-Haien, die nicht nur betrügen wollen, sondern auch die wie in diesem Falle der Sanitär und Heizungsbaumeister u. Energieberater Herr Gerling aus Büderich, wohl eigeninitiativ und mit Erfolg solche Artikel in der Presse lanciert um noch schnell etwas vom großen Kuchen abzubekommen, bevor es endgültig zu spät ist.

Der Hohn dabei ist, dass er sich auch noch über einen Artikel von Haus & Grund Düsseldorf aufregt, in dem dieser Verband ganz folgerichtig darauf verweist, dass die Landesregierung NRW die zurzeit gültige gesetzliche Regelung zur verpflichtenden Dichtheitsprüfung entsprechend Ihrem Koalitionsvertrag ändern wird. Statt der generellen Prüfpflicht soll danach der „Kanal-TÜV“ nur noch bei Neubauten, größeren Umbauten und in begründeten Verdachtsfällen gelten.

Lediglich die gerichtsfeste Formulierung der „begründeten Verdachtsfälle“ benötigt hier noch etwas Zeit. CDU-Fraktionsvize Rainer Deppe erklärt, dass dies wohl nach der Sommerpause 2019 geschieht. Die alte noch gültige Regelung läuft aber erst Ende 2020 (!) aus.

Da fließt noch viel Wasser den Rhein runter! Siehe auch Westfälische Nachrichten (Hilmar Riemenschneider) v. 21.05.2019. Also liebe RP, guter Journalismus bedeutet aufzuklären, statt private Meinungen ungeprüft in die Welt zu setzen.