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Verbot von Gas- und Ölheizungen kommt

Das geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG)


Am 19. April 2023 hat das Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zum schrittweisen Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024 zugestimmt. Ursprünglich war die Neuerung erst ab 2025 geplant, dann aber um ein Jahr vorgezogen worden. Die Regierung hatte einige Änderungen zum ursprünglichen Entwurf versprochen und gleichzeitig den offiziellen Prozess eingeleitet, damit das Verbot in Kraft treten kann. Die hitzigen Debatten darum dauern dennoch an. Es bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrats in drei Lesungen, bevor das Gesetz in Kraft tritt.

Haus & Grund begleitet dieses Gesetzesvorhaben sehr kritisch.
Das Ziel eines klimafreundlichen Wohnungsbestandes ist unstrittig. Jedoch, bei der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung für den Gebäudebereich prallen derzeit politisches Wunschdenken und die Realität aufeinander.

Was bedeutet der vorliegende Entwurf zur Änderung des GEG?


Damit verbietet die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 den Einbau von reinen Gas- und Ölheizungen. Die Nutzung von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie wird hingegen Pflicht und in den kommenden Jahren Millionen privater Eigentümer finanziell hart treffen.

Der vorliegende Gesetzentwurf suggeriert eine technologieneutrale Umsetzung der Pflicht, lässt den Eigentümern aber tatsächlich kaum Wahlfreiheit. Technische Barrieren und gesetzliche Einschränkungen lassen in der Regel nur eine Lösung zu: die Wärmepumpe. Für ältere Gebäude ist überdies nur eine noch teurere hybride Lösung mit Wärmepumpe und Gas- bzw. Ölheizung technisch umsetzbar.

Die hohen Investitionen werden ohne Förderung viele Hausbesitzer überfordern. Ein Anspruch auf Förderung ist jedoch im GEG-Entwurf nicht festgeschrieben.

Es fehlen darüber hinaus weitere Optionen, mit denen das geplante Ziel erreicht werden kann, und notwendige Härtefallausnahmen für Bestandsgebäude.

Längere Übergangszeiten oder Ersatzmaßnahmen könnten zudem dem Klimaschutz dienlich sein, solange der Strommix zum Betrieb von Wärmepumpen und der Brennstoffmix in den deutschen Fernwärmenetzen überwiegend aus fossilen Energieträgern stammt (Erneuerbare-Energien-Anteil 2022: bei Strom 46,2 Prozent und bei Fernwärme 20 Prozent).

Jetzt aktiv werden!

Schreiben Ihrer/m Bundestagsabgeordneten. Teilen Sie ihm oder ihr mit, wie sie als Eigentümer mit der Thematik umgehen wollen und können, sprechen Sie über Ihre Sorgen und Nöte und Befürchtungen oder auch ihre praktischen Erfahrungen mit Wärmepumpen.

Hier finden Sie die Namen und Kontaktdaten Ihrer/n Wahlkreisabgeordneten: www.bundestag.de/parlament/wahlen/Wahlergebnisse


Wenn Sie uns über Ihre Aktivitäten informieren möchten, was wir sehr begrüßen, schicken Sie bitte an den Zentralverband Haus und Grund Deutschland eine Kopie, ein Fax oder eine Abschrift Ihres Briefes oder Ihrer E-Mail an Ihre Abgeordnete und ihren Abgeordneten an /Fax: 030-2 02 16-555.

Argumente gegen diverse Aspekte des geänderten GEGs

Nachfolgend finden Sie einige Formulierungen zu einzelnen Aspekten des GEGs, die aus Sicht von privaten Eigentümern problematisch sind. Natürlich können Sie diese einzelnen Formulierungsvorschläge verwenden, abändern oder auch um ihre Sorgen Nöte und Befürchtungen ergänzen.

Lebensalter: Ü60

Ich habe ein höheres Lebensalter und wohne in einem Einfamilienhaus. Die Befreiung für Bürger, die ein Lebensalter von 80 Jahren erreicht haben, greift zu kurz. Selbst nach den Berechnungen im Gesetzentwurf amortisiert sich eine Wärmepumpe erst nach 18 Jahren, wobei hier ein Strompreis von 0,28 €/Kilowattstunde angesetzt wurde, der derzeit in keiner Weise realistisch ist. Tatsächlich lag der durchschnittliche Strompreis im zweiten Halbjahr 2023 bei 48,12 Cent/Kilowattstunde. Zudem werden sich perspektivisch die Strompreise weiter erhöhen, weil der Strombedarf ständig wächst, die Produktion von Strom aber nicht im selben Umfang steigt. Im Gegenteil: funktionierende Kraftwerke werden abgeschaltet.

Auch bei einem Lebensalter von unter 80 Jahren amortisiert sich eine Wärmepumpe nicht mehr während der zu erwartenden Lebenszeit (aktuell: Männer 78,5 und Frauen 83,4 Jahre; Statistisches Bundesamt).

Hinzu kommt, dass weitere Maßnahmen am Gebäude, wie zum Beispiel den Austausch der Fenster, Dämmmaßnahmen usw. notwendig sind, was die Amortisationszeit noch mal erhöht. Solche Maßnahmen sind aber notwendig, damit die Wärmepumpe ordnungsgemäß und energiesparend arbeiten kann.

Ich bin finanziell aber nicht in der Lage, in meinem Lebensabend diese Maßnahmen finanziell zu stemmen. Darüber hinaus erhalte ich aufgrund der Kreditrichtlinien auch keinen Kredit in der erforderlichen Höhe mehr.
Gebäude: Baujahr vor 1945

Ich bin Eigentümer/Eigentümerin eines älteren Gebäudes mit einem Baujahr vor dem Zweiten Weltkrieg. In Hinblick auf die vorhandene Bausubstanz und die Fassadenstruktur kann ich keine Dämmmaßnahme durchführen, ohne den Gebäudecharakter grundlegend zu ändern.

Aufgrund der energetischen Situation des Gebäudes ist es technisch so gut wie nicht möglich, das Gebäude singulär mit einer Wärmepumpe zu beheizen. Es wird eine sogenannte Hybrid-Lösung, die aus einer Wärmepumpe und einer Gasheizung besteht, benötigt. Das führt zu deutlich höheren Investitionskosten für zwei Heizgeräte und damit auch zu höheren Mieten. Dauerhaft bleiben Wartungs- und Instandhaltungskosten hoch, weil diese nun für gleich zwei Heizsysteme anfallen.

Im Hinblick auf die hohen Gaspreise und gleichzeitig hohen Strompreise gehe ich davon aus, dass in meinem Objekt auch die Mieter keine Betriebskosten sparen. Im Gegenteil. Durch den in weiten Teilen des Jahres aufgrund der fehlenden Dämmung ineffektiven Betrieb der Wärmepumpe und den exorbitant hohen Stromkosten werden die Betriebskosten für die Mieter perspektivisch steigen.
Kostenexplosion und Handwerkermangel

Ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit dem Einbau einer Wärmepumpe, muss aber feststellen, dass diese Geräte einer enormen Kostensteigerung unterliegen, weil sie stark nachgefragt sind.

Auch gibt es kaum freie Kapazitäten bei Installateurbetrieben, die diese Geräte einbauen und warten. Das gesetzgeberische Handeln zum verpflichtenden Einbau einer Wärmepumpe zur Beheizung von Gebäuden führt zu einer weiteren Nachfrage- und damit Kostensteigerung Dadurch rechnet sich für mich der Einbau einer Wärmepumpe nicht mehr.

Ich bitte Sie sehr darum, die zeitliche Schiene zum verpflichtenden Einbau einer Wärmepumpe deutlich mehr zu strecken, damit die Industrie und aber auch das Handwerk genug Zeit haben, um sich auf die Wärmewende ausreichend vorzubereiten und die notwendigen Kapazitäten zu schaffen.
Kein 100%-iger Ökostrom

Für mich macht der Einbau von Wärmepumpen zur Beheizung von Gebäuden nur Sinn, wenn auch ein entsprechend grün erzeugtes Stromangebot vorhanden ist. Tatsächlich ist aber in den letzten zwei Jahren festzustellen, dass im deutschen Strommix der Anteil fossiler Energieträger (bei gleichzeitigem Ausbau der erneuerbaren Energien) zugenommen haben. Es macht für mich keinen Sinn, energiesparende Heizgeräte, wie Wärmepumpen, im Wesentlichen mit Strom aus fossilen Energieträgern zu betreiben.
Kein sinnvoller Mieterstrom

Aufgrund von bürokratischen Hürden und überkomplexen Regeln bin ich als Vermieter daran gehindert, Mieterstrom zu erzeugen. Die Wärmewende macht meiner Meinung nach nur Sinn, wenn hier deutlich bessere Regelungen bestünden, sodass ich meine Mieter auch von den hohen Stromkosten für Wärmepumpen entlasten kann.

Da der Strombedarf ständig steigt, die Produktion aber nicht mitkommt, wäre ein einfaches und bürokratiearmes Mieterstrommodell für die mit Gebäuden versiegelten Flächen der Städte ein ideales Mittel mehr, Strom für Elektromobilität und Wärmepumpen zur Verfügung zu stellen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln.

Die Wärmewende muss dringend mit einem Ausbau der Erzeugung von erneuerbaren Energien im Bereich der Immobilien kombiniert werden. Dazu fehlen derzeit jegliche Regelungen und es sind keine Initiativen erkennbar.
Ausnahmen der Heizkostenverordnung einfach gestrichen

Ich habe bereits in meinem vermieteten Objekt eine Wärmepumpe eingebaut. Nunmehr sollen die Ausnahmen der Heizkostenverordnung gestrichen werden, wonach ich nicht zur Abrechnung der Heizkosten gegenüber den Mietern verpflichtet bin.

Das bedeutet für mich erheblichen Aufwand. Ich muss einerseits entsprechende Zähler in meinem Objekt implementieren, ohne dass dieses vorbereitet ist. Zudem müssen auch monatliche Verbrauchsmitteilungen an die Mieter erfolgen.

Ich habe mich bei der Investition auf den Fortbestand dieser Regelungen in der Heizkostenverordnung verlassen. Zudem muss ich aus dem Gesetzentwurf entnehmen, dass jährliche Kosten für die Verbrauchserfassung von 13,4 Millionen € nur einer Einsparung von 67 Millionen € in 20 Jahren gegenüberstehen. Ich werde also zu einer unwirtschaftlichen Maßnahme verpflichtet, die für meine Mieter auch noch erhebliche Kosten verursacht.
Falsche Amortisationsberechnung

In dem Gesetzentwurf wird davon ausgegangen, dass sich die Wärmepumpentechnik in Deutschland nach 18 Jahren amortisiert, wobei von einem unterhalb des allgemeinen Marktniveaus liegenden Strompreis und einer Lebensdauer der Anlage von 20 Jahren ausgegangen wird.

Dies mag zwar im Durchschnitt so sein, im Einzelfall ist es möglicherweise aber anders. In Hinblick auf die hohen Investitionskosten halte ich den jetzigen, nicht technologieoffenen, verpflichtenden Weg, Wärmepumpen statt fossiler Heizsysteme ab dem Jahr 2024 einzubauen, für verfrüht. Sinnvoller wäre es, erst die Objekte mit individuellen Sanierungsfahrplänen auf den Einbau von Wärmepumpen vorzubereiten, da diese dann erst überhaupt ihr volles Potenzial ausschöpfen können.


Eigenverantwortung statt Zwangsmaßnahmen

Gebäude sind so individuell, wie die Menschen, die darin wohnen. Mit dem Konzept Innovation-City in Bottrop hat man es geschafft, 50 % CO2 in nur zehn Jahren einzusparen, ohne ausschließlich auf den verpflichtenden Einbau von bestimmten Heizsystem zu setzen. Vielmehr fand eine individuelle Beratung der Bürger zu Ihrem Objekt statt. Genau dies ist meiner Meinung nach die Methode, wie man den CO2 Ausstoß beim Heizen effektiv und auch kostensparend mindern kann.
Bereits 46,8% CO2 im Gebäudesektor eingespart

Gebäudeeigentümer haben bezogen auf das Jahr 1990 die meisten Treibhausgase aller Sektoren in Deutschland eingespart (46,8 %). Für das Heizen der Wohnungen wird aktuell nur 16 % des gesamten CO2-Ausstoßes in Deutschland aufgewendet. Beim Ausstoß von CO2 sind die Gebäude neben der Landwirtschaft die geringsten Emittenten. Dabei sind in der Gesamtsumme des Ausstoßes von CO2 im Gebäudesektor nicht nur Aufwendungen für Heizen und Warmwasser enthalten, sondern auch die für die Produktion von Baustoffen.

Grundsätzlich stehe ich modernen Heizsystemen und einer Energieeinsparung beim Heizen positiv gegenüber. Dies zeigen auch die Reduktionszahlen für CO2 seit 1990 für den Gebäudesektor. Diese Zahlen spiegeln das Engagement der Gebäudeeigentümer wider. Ihre Maßnahmen und die ihrer Mieter zur Energieeinsparung wurden einzig und allein ohne Zwangsmaßnahmen und Pflichten, ausschließlich bestimmte Heizungssysteme zu verwenden erzielt.

Bei dem neuen Gebäudeenergiegesetz müssen neben den Klimazielen auch technische Machbarkeit, Produktverfügbarkeit, wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigt werden. Eine dauerhafte, sichere und mit einfachen Bedingungen versehene Förderkulisse ist Voraussetzung für die Umsetzung der GEG-Novelle und muss gesetzlich verankert werden.

Gerade zu der Förderung zum Heizungstausch fehlen zum jetzigen Zeitpunkt klare und auch zukunftssichere Regelungen.

Forderungen von Haus & Grund

Aus Sicht der privaten Immobilieneigentümer, denen über 80 Prozent aller Wohneinheiten in Deutschland gehören, müssen, bevor diese neuen Vorgaben greifen können, zuerst grundlegenden Voraussetzungen erfüllt werden. Andernfalls wird der Härtefall zum Regelfall und die Wärmewende ausgebremst.

Eigentümer brauchen wegen der hohen Investitionen langfristig Verlässlichkeit.

Für Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter müssen Wohnungen erschwinglich bleiben. Industrie und Handwerk müssen vergleichbar der Brennwertheizung Technologien auf den Markt bringen, die den Praxistest überstehen. Für die Umsetzung braucht es außerdem ausreichende Kapazitäten an qualifizierten Fachkräften (Planer, Handwerker).

Vor allem ist mehr Zeit erforderlich, damit die Kommunen ihre Wärmepläne erstellen, Strom- und Gasversorger ihre Infrastrukturen zukunftsfähig machen und Eigentümer mit hinreichend Vorlauf die Sanierung ihrer Gebäude planen können.
Damit die Wärmewende mit den Bürgern – Eigentümern und Mietern – und nicht gegen sie erfolgt, brauchen wir den Austausch vor Ort – in den Kommunen und innerhalb der Quartiere. Denn in vielen Fällen werden nur gemeinschaftliche Lösungen zum Ziel führen und die zukünftige Wärmeversorgung für alle Beteiligten bezahlbar und sicher machen.

Sollte an den detaillierten Vorgaben des vorliegenden GEG-Entwurfes festgehalten werden, müssen neben den Klimazielen, auch technische Machbarkeit, Produktverfügbarkeit, wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigt werden. Eine dauerhafte, sichere und mit einfachen Bedingungen versehene Förderkulisse ist Voraussetzung für die Umsetzung der GEG-Novelle und muss gesetzlich verankert werden.

Neue Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz an Einbau und Umrüstung von Heizungsanlagen dürfen nur in Kommunen Anwendung finden, in denen eine kommunale Wärme- und Energieplanung vorliegt und umgesetzt wird, sodass eine hinreichende Sicherheit für die Investitionsentscheidungen der Eigentümer besteht.