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Pressemitteilung vom 15.11.2018

Straßenausbaubeiträge für Eigentümer abschaffen

Volksinitiative mit Unterschriftensammlung
Straßenbaubeitrag-abschaffenStraßenausbaubeiträge stellen eine große Belastung für Grundstückseigentümer dar. Städte und Gemeinden erheben die Beiträge nach § 8 KAG, wenn an der Straße und deren Einrichtungen (z.B. Beleuchtung, Straßenbelag, Parkbuchten) eine Verbesserung oder Erneuerung vorgenommen wird.

Wie hoch können Straßenausbaubeiträge sein?

Die Beiträge sind unterschiedlich hoch, je nachdem, ob es sich um eine Durchgangs- oder eine Anliegerstraße handelt. Bei Durchgangsstraßen trägt die jeweilige Stadt den größten Anteil der Kosten. Dagegen beteiligt sich die Stadt bei Anliegerstraßen nur noch mit 20 bis 50 Prozent. Die Beträge werden nach Größe des Grundstücks und Maß der Bebaubarkeit berechnet. Je größer das Grundstück und je mehr Geschosse darauf errichtet werden dürfen, desto höher ist der Beitrag für den Eigentümer. Ungerechte Ergebnisse entstehen, wenn zwar viele Geschosse errichtet werden können, der Eigentümer aber beispielsweise nur ein altes Gebäude mit einem Geschoss errichtet hat, oder wenn ein großes Grundstück vorhanden ist. Dann können schnell Beträge von einigen 10.000 Euro anfallen, die der private Eigentümer zudem steuerlich nicht absetzen kann, weil es sich nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt (Schreiben Bundesfinanzministerium vom 9.11.2016).

Straßenbaubeiträge sind willkürlich, denn
  • der „wirtschaftliche Vorteil“, den die Grundstückseigentümer durch den Straßenausbau haben, ist nicht wirklich messbar;
  • sie nehmen keine Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer;
  • sie variieren von Kommune zu Kommune, je nachdem, wie die Straßenbaubeitragssatzungen gestaltet sind;
  • die Kommunen werden verleitet, Straßen zu vernachlässigen und sie erst dann aufwendig zu erneuern, wenn die notwendigen Maßnahmen beitragsfähig werden.

Was kann ich als Einzelner tun, damit sich die Rechtslage ändert?

Der Bund der Steuerzahler NRW betreibt eine Volksinitiative mit dem Ziel, dass der Landtag sich mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge befassen muss. 66.000 Unterschriften wahlberechtigter Einwohner aus Nordrhein-Westfalen sind erforderlich, um die Volksinitiative zu einem Erfolg zu machen. Die Straßenausbaubeiträge sollen dann von den Kommunen und dem Land übernommen werden. Haus und Grund unterstützt die Volksinitiative.

Während der Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen können Sie Ihre Unterschrift auf den speziellen Unterschriftenlisten abgeben. Sie haben auch die Möglichkeit, online https://www.steuerzahler-nrw.de an der Volksinitiative teilzunehmen, indem Sie den ausgedruckten, mit Originalunterschrift versehenen Bogen an den Bund der Steuerzahler senden.

Machen Sie mit bei der Volksinitiative und tragen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei.

Pressekontakt

Dr. Johann Werner Fliescher

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