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Private Vermieter dürfen nicht im Stich gelassen werden

Mieterbund, Sozialverbände und DGB haben das Bündnis „Wir wollen wohnen!“ gegründet und fordern: NRW soll Mietpreisbremse, Kappungsgrenzenverordnung und Kündigungssperrfristverordnung beibehalten. Haus & Grund Düsseldorf appelliert dagegen für ein positives Klima für privates Vermieten.

Rund 60 Prozent der Mietwohnungen in NRW stellen private Vermieter zur Verfügung. Sie garantieren über lange Zeit stabile Mieten. Wer bezahlbares Wohnen will, muss diese Kleinvermieter entlasten und ein positives Klima für privates Vermieten schaffen! Haus und Grund Düsseldorf setzt sich daher für den Wegfall gesetzlicher Beschränkungen ein.

Die Mietpreisbremse muss abgeschafft werden. Geringverdiener profitieren davon gar nicht, sondern Besserverdiener, die nun weniger Miete zahlen müssen und sich größere Wohnungen leisten können. Denn Vermieter wählen den solventesten Mieter aus. Die Mietpreisbremse schafft keine neue Wohnung, denn Wohnungen baut man mit Baggern und nicht mit Bremsen.

Auch die Zweckentfremdungsregelung in NRW ist Ausdruck von überflüssigem Aktionismus. Sie soll eine Handlungsgrundlage gegen Kurzeitvermietungen wie zum Beispiel AirBnB sein. Dabei machen unzulässige Kurzzeitvermietungen weniger als 0,1 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes aus.

Auch die Kappungsgrenzenverordnung steht in der Kritik. Sie besagt: Im bestehenden Mietverhältnis darf der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anpassen. Damit bestraft man vor allem private Vermieter, die ihre Mieten nicht regelmäßig anpassen, um ein gutes Verhältnis zu ihren Mietern zu pflegen. Verschärfungen der Rechtslage zwingen Vermieter zu Modernisierungen. Dann muss man die Miete anpassen können, zumal sie ohnehin nicht marktüblich ist, wenn sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Daher sollte die Kappungsgrenze wie geplant zum 31. Mai 2019 auslaufen.

Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beträgt die Frist für eine Eigenbedarfskündigung drei Jahre. Die Kündigungssperrfristverordnung verlängert den Zeitraum in NRW auf acht Jahre. Das gilt noch bis zum 31.12.2021. Dabei sind drei Jahre völlig ausreichend, eine neue Wohnung zu finden. Dass ein Neueigentümer acht Jahre lang warten soll, bis er in seine eigenen vier Wände einziehen darf, ist unzumutbar. Wer den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erschwert, entlastet dadurch nicht die angespannten Wohnungsmärkte.

Der NRW-Wohnkostenbericht 2018 hat deutlich ergeben, dass die Nebenkosten stärker als die Kaltmieten gestiegen sind. Die Forderungen des Bündnisses sind daher abzulehnen. Das Motto muss nämlich vielmehr lauten: NRW darf Vermieter nicht im Stich lassen! Wir wollen vermieten!

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