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Düsseldorf bekommt eine Wohnraumschutzsatzung

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP in Düsseldorf hat sich nun nach langem Ringen auf eine für die nächsten zwei Jahre gültige Wohnraumschutzsatzung geeinigt. Sie soll dazu führen, dass in der Stadt kein Wohnraum mehr länger als sechs Monate leer steht und die private Zimmervermietung über Portale wie Airbnb eingeschränkt wird. Nach Meinung der Politiker sollen in Düsseldorf inzwischen viele Wohnungen nicht mehr dem eigentlichen Wohnen dienen, sondern der privaten Zimmervermittlung oder gar aus Spekulationsgründen leer stehen.

Genehmigung für gewerbliche Zimmervermietung

Nach der Satzung benötigt man eine Genehmigung, wenn eine gewerbliche Zimmervermietung erfolgt, Wohnraum abgebrochen wird oder Wohnraum länger als sechs Monate leer steht. Bei Verstößen greift die Satzung mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro ein. Nicht jeder Leerstand wird sanktioniert. Gründe für längeren Leerstand können beispielsweise Umbau oder ein schlechter Zustand der Wohnung sein, der eine Vermietung unmöglich macht. Darüber hinaus darf ohne Genehmigung nicht mehr als die Hälfte einer Wohnung im Rahmen einer privaten Zimmervermittlung vermietet werden.

Eine Genehmigung benötigt jetzt auch derjenige, der eine Wohnung zu einer Gewerbeeinheit – sei es eine Verkaufsstelle, eine Arztpraxis oder auch Kanzleiräume umwandeln möchte. Als Gewerbeeinheit im Sinne der Satzung gelten schon Einheiten, bei denen mehr als die Hälfte einer Wohnung zu einem solchen Zweck genutzt wird.

Leerstandsquote in Düsseldorf: nur 3,6 Prozent

„Zu meinen, mit einem solchen Instrument die wirklichen Probleme der Wohnungspolitik lösen zu können, ist ein Irrglaube“, sagt Dr. Werner Fliescher, Vorstand von Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung. Die Fakten im Wohnungsmarkt sehen anders aus. In Düsseldorf gibt es nur eine geringe Leerstandsquote, wie die Stadt 2018 in dem letzten Bericht zum Wohnungsmarkt festgestellt hat. Lediglich 3,6 Prozent aller Wohnungen, also ein verschwindend geringer Anteil der insgesamt rund 380.000Wohnungen in Düsseldorf, steht leer. Dieser Anteil ist seit Jahren gleich, unabhängig von dem Phänomen Airbnb. Ein „Leerstand“, der auch benötigt wird, um über eine Fluktuationsreserve für Neuvermietungen oder Umbauten zu verfügen.

Diejenigen, die ihr Eigentum zukünftig als Wirkstätte für ihre eigenen beruflichen Zwecke – sei es als Arztpraxis, als Kanzleiräume oder als ihr Ingenieurbüro – umwandeln wollen, werden quasi enteignet. Denn eine Genehmigung zur Nutzung der Wohnung werden sie in der Regel nicht erhalten. Einzige Ausnahme: Sie weisen nach, dass diese gewerbliche Nutzung dem Wohnviertel hilft.

Wohnraumschutzsatzung ohne Einfluss auf Airbnb-Vermietungen

In Düsseldorf gab es 2016 nur 2000 Wohnungen (0,38 % aller Wohnungen), die lediglich zeitweise über Airbnb angeboten wurden. Überwiegend waren es Wohnungen in von Mietern bewohnten Einheiten. Das ist keinesfalls eine erschreckende Zahl, deren Reduktion eine deutliche Entlastung für die Bewohner von Düsseldorf herbeiführen könnte. Schaut man einmal auf die anderen Städte, die schon Erfahrungen mit Wohnraumschutzsatzungen haben, stellt man fest, dass sich hier grundlegend nichts geändert hat, außer dass für einfache Verwaltungshandlungen zusätzlich hohe Gebühren von den Bürgern gezahlt werden müssen. In Münster, Köln und Bonn, gibt es ähnliche Wohnraumschutzsatzungen wie in Düsseldorf. Trotzdem können dort weiterhin massenweise Wohnungen über Zimmervermittlungsportale wie Airbnb angemietet werden, und natürlich stehen dort auch noch Objekte leer. Völlig übersehen wird, dass es in der Regel die Mieter der Wohnungen sind, die ihre Einnahmen über kurzzeitige Zwischenvermietungen aufbessern.

Besser wäre es, sich auf städtischer Ebene mit der Entwicklung von zusätzlichen Bauflächen im Stadtgebiet zu beschäftigen, Baugenehmigungsverfahren zu verschlanken und den Ausbau von Dachgeschossen nicht durch übertriebenen Brandschutz zu behindern. „Damit wäre aktuellen und zukünftigen Bewohnern von Düsseldorf wirklich geholfen“, empfiehlt Dr. Fliescher.

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