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Pressemitteilung vom 13.05.2015
Wir sagen den Einbrechern den Kampf an…
Förderprogramme zum EinbruchschutzDie Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland ist im Jahr 2014 auf den höchsten Stand seit 16 Jahren gestiegen. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl, erklärt: „Wohnungseinbrüche sind ein schweres Delikt. Sie sind Gift für das Sicherheitsgefühl der Bürger. Jeder Einbruch ist auch ein Einbruch in die Intimsphäre der Menschen. Neben dem materiellen Schaden sind viele Menschen psychisch belastet, manche auf Jahre traumatisiert. Die Union will deshalb die zunehmende Zahl von Wohnungseinbrüchen mit konkreten Maßnahmen wirksam bekämpfen.
Zentraler Punkt ist die Ausstattung der Polizei. Sie muss besser als bisher in die Lage versetzt werden, die Menschen und ihr Eigentum zu schützen. Der Bund erhöht deshalb in diesem Jahr die Anzahl der Bundespolizisten um über 200. Mehr Polizistinnen und Polizisten – daran dürfen sich die Länder ein Beispiel nehmen.
Im Strafrecht sollen Wohnungseinbrüche härter bestraft werden. Künftig sollte ein bandenmäßig begangener Einbruch nicht mehr als minder schwerer Fall geahndet werden, sondern generell die Mindeststrafe von sechs Monaten gelten. Zudem wollen wir die Befugnisse der Polizei verbessern und eine Telefonüberwachung auch beim Wohnungseinbruchdiebstahl zulassen. Dieses Mittel kann helfen, die immer professionelleren internationalen Einbrecherbanden zu fassen. Je mehr der Einbruchdiebstahl Teil der organisierten Kriminalität wird, desto wichtiger sind Verschärfungen im Strafprozessrecht. Nur so lassen sich Täter und Hintermänner fassen. Wer Einbruchdiebstahl wirksam bekämpfen will, muss der Polizei auch die entsprechenden Instrumente geben.
Ganz entscheidend ist die Prävention: Deshalb wird die Union prüfen, wie sich die steuerliche Absetzbarkeit von Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden verbessern lässt. Außerdem wollen wir die bereits existierenden Möglichkeiten für die Förderung des Einbaus sicherer Türen und Fenster durch die KfW erweitern. Auf diese Weise können Bürgerinnen und Bürger selbst einen staatlich geförderten Beitrag zur Verhinderung von Einbrüchen leisten. Für diese Maßnahme spricht auch, dass über 40 Prozent der Wohnungseinbrüche nicht über das Versuchsstadium hinausgehen."
Die bundesweiten Förderprodukte der KfW zum Einbruchschutz
Seit Juni 2014 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen bestehender KfW-Produkte zur Barrierereduzierung oder zur energetischen Sanierung auch bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden.
Welche KfW-Förderprodukte beinhalten auch Fördermöglichkeiten zum Einbruchschutz?
Energieeffizient Sanieren – Kredit (Nr. 151/152)
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Nr. 430)
Altersgerecht Umbauen – Kredit (Nr. 159)
Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (Nr. 455)
Die einzelnen förderfähigen Investitionskosten finden Sie jeweils in der Liste der förderfähigen Maßnahmen des entsprechenden KfW-Produkts.
Welche baulichen Maßnahmen werden gefördert?
Den Einbau neuer, einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren fördert die KfW im Rahmen ihrer Förderprodukte „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“.
Der Einbau oder die Aufarbeitung von Fenstern sowie der nachträgliche Einbau von Rollläden und Fenstergittern wird im Rahmen des Produkts „Energieeffizient Sanieren“ gefördert.
Im Rahmen des Förderprodukts „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW neben dem Einbau barrierearmer einbruchhemmender Türen auch die Nachrüstung z. B. mit selbstverriegelnden Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlössern. Zusätzlich werden auch der nachträgliche Einbau von elektrischen Antriebssystemen bei Rollläden, der Einbau von Bewegungsmeldern, Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung (EMA/ÜMA) sowie die Beleuchtung des Eingangsbereichs und der Einbau von Türspionen, Türkommunikation und Gegensprechanlagen gefördert.
Können die Förderprodukte kombiniert werden?
Die KfW-Förderprodukte „Energieeffizient sanieren“ und „Altersgerecht umbauen“ können kombiniert werden. Die Polizei empfiehlt, dabei unbedingt auch die jeweils in den Produkten enthaltenen Förderungen zum Einbruchschutz in Anspruch zu nehmen – nur so erhalten Sie einen umfassenden Schutz!
Sofern in einzelnen Bundesländern landesspezifische Förderprodukte angeboten werden, können diese mit den KfW-Produkten kombiniert werden, wenn dies im jeweiligen Landesprogramm nicht explizit ausgeschlossen ist.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen.
Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme.
Lassen Sie sich umfassend beraten!
Vor Beginn der Sanierung bzw. des Umbaus sollten Sie sich zu den Themen Einbruchschutz und Energieeffizienz beraten lassen. Alle wichtigen Informationen zum Einbruchschutz erhalten Sie bei Ihrer nächstgelegenen (Kriminal)Polizeilichen Beratungsstelle.
Die Düsseldorfer Beratungsstelle finden Sie im Erdgeschoss des LVA-Hochhauses in der Luisenstraße 2, 40215 Düsseldorf, Tel. 0211-870-6868, Öffnungszeiten montags und freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr, dienstags, mittwochs, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr, jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 8.30 bis 14.00 Uhr.
Zudem sollten Sie auf Basis einer unabhängigen Energieberatung ein umfassendes Sanierungskonzept erstellen lassen. Für die Energieberatung empfiehlt die KfW Sachverständige aus der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de. Eine „Vor-Ort-Beratung“ wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Förderberechtigte Energieberater sind in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Förderprogramme des BAFA“ veröffentlicht. Auch die Verbraucherzentralen bieten eine geförderte Energieberatung an.
Welchen Einbruchschutz empfiehlt die Polizei?
Sofern Sie sich für die Realisierung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen eines KfW-Produkts entschließen, müssen Haus- und Wohnungseingangstüren mindestens der Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 (geprüfte und am besten zertifizierte einbruchhemmende Bauprodukte) entsprechen.
Die Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 sollte als Mindestanforderung an den Einbau von leicht erreichbaren Fenstern und Fenstertüren ebenfalls berücksichtigt werden. Ausgenommen sind Fenster und Fenstertüren, die nur mit einer Aufstiegshilfe erreichbar sind und vor denen keine Standfläche für den Einbrecher gegeben ist. Bei erhöhtem Einbau sollten Fenster und Fenstertüren als Grundsicherung der Widerstandsklasse RC 1 N nach DIN EN 1627 entsprechen.
Sofern Sie Gitter einbauen, sollten diese ebenfalls mindestens die Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 erfüllen. Einbruchhemmende Rollläden – nach DIN EN 1627 mindestens der Widerstandsklasse RC 2 – leisten ebenfalls Widerstand bei dem Versuch, sich gewaltsam Zutritt in den zu schützenden Bereich zu verschaffen. Sie können ihre einbruchhemmende Funktion jedoch nur erfüllen, wenn sie tatsächlich geschlossen sind. Hilfreich sind hier automatische Steuerungen.
Als Nachweis für die geprüfte und zertifizierte Einbruchhemmung sollte ein Produktzertifikat sowie die Montageanleitung und eine ausgefüllte Montagebescheinigung vorgelegt werden. Das Bayerische Landeskriminalamt gibt im Auftrag der Zentralen Geschäftsstelle der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) „Herstellerverzeichnisse“ über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte heraus. Diese enthalten die Firmenanschrift und die Widerstandsklassen des Produkts.
Nachrüstsysteme (Schlösser) müssen der DIN 18104 Teil 1 (aufschraubbar) oder Teil 2 (im Falz eingelassen) entsprechen und von einem Fachunternehmen eingebaut werden, das auf einem Errichternachweis für mechanische Sicherungseinrichtungen der Landeskriminalämter benannt ist. Mehrfachverriegelungssysteme nach DIN 18251 ab der Klasse 3 bzw. Einsteckschlösser nach DIN 18251 ab Klasse 4 jeweils mit Sperrbügelfunktion sind ebenfalls förderfähig.
Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sind nach DIN EN 50 131-1 bzw. DIN VDE 0833, Teil 1 und 3, mindestens Grad 2, zu projektieren und zu errichten. Einbruchmeldeanlagen sollten nur durch Fachunternehmen eingebaut werden, die auf den Errichternachweisen der Landeskriminalämter für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen benannt sind. Die fachlichen Anforderungen für den Einbau von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) ergeben sich aus dem Faltblatt „Tipps für mehr Sicherheit: Schlagen Sie Alarm!“ der Polizeilichen Kriminalprävention, das auch eine Checkliste mit 14 wichtigen Hinweisen zum Einbau einer ÜMA/EMA enthält.
Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen
Seit Januar 2014 fördert auch das Land Nordrhein-Westfalen mit zinsgünstigen Darlehen im Rahmen der investiven Bestandsförderung bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Zum Beispiel die Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern, Bewegungsmelder und Beleuchtungssysteme für die Außenbeleuchtung, aber auch der Einbau von einbruchhemmenden Türen mit Türspionen. Der Katalog förderfähiger Maßnahmen ist nicht abschließend. Die baulichen Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude können auch als Einzelmaßnahme gefördert werden.
Wer kann gefördert werden?
Eigentümer, die ihre Immobilie modernisieren wollen und hier baulichen Nachbesserungsbedarf sehen, und Vermieter, die ihre Mietwohnungen nachbessern wollen.
Wie hoch ist die Förderung? Wie sind die Förderkonditionen?
Die Förderung beträgt bis zu 25.000 Euro pro Wohnung, höchstens jedoch 80 % der Kosten in Mietwohnungen und 85 % in selbstgenutztem Wohneigentum. Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Darlehen zu folgenden Konditionen: 0,5 % Zinsen, 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag (VKB) und 2 % Tilgung jährlich, der einmalige VKB beträgt 0,4 %. Der Zinssatz ist für 10 Jahre fest, danach wird das Darlehen marktüblich verzinst. Die förderfähige Summe von 25.000 Euro kann in Kombination mit weiteren förderfähigen Maßnahmen erhöht werden, z.B. in Verbindung mit energetischen Maßnahmen.
Für die Inanspruchnahme von Kombinationsfördermaßnahmen gelten andere Konditionen und Bedingungen, z. B. Mietpreis- und Belegungsbindung, Einkommensgrenzen, höhere Darlehen und längere Zinsbindungen. Die Bagatellgrenze liegt bei 1.500 Euro.
Bewilligungsbehörden
Die Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Die entsprechenden Kontaktdaten der zuständigen Bewilligungsbehörden für eine ausführliche Beratung sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Website der NRW.BANK.
Weitere Informationen
Den genauen Wortlaut der Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL – BestandsInvest) mit den förderfähigen Maßnahmen und Fördervoraussetzungen, mit Art und Höhe der Förderung, den Darlehensbedingungen und weiteren Verfahrensregelungen können Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen nachlesen.
Zudem bietet die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Internetseite ergänzende Informationen rund um das Thema Förderprogramme.
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