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Bauministerium plant Erleichterungen in geänderter Bauordnung
Das Ergebnis der Mitgliederumfrage von Haus und Grund Düsseldorf ist eindeutig – der Ausbau von Dachgeschossen bietet erhebliche Potenziale zur einfachen Schaffung von Wohnraum, wenn baurechtliche Vorgaben mit Augenmaß angewendet werden.
Die Diskussion über fehlende Wohnungen und neue Bauvorhaben wird seit einigen Jahren sehr intensiv geführt. Die Entwicklung neuer Bauflächen nimmt jedoch viel Zeit in Anspruch, weil es sich um komplexe Planungsverfahren handelt. Gleichzeitig wächst Düsseldorf ständig, und Wohnraum ist knapp. Die Baukosten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, es gibt eine regelrechte Inflation am Bau. Deshalb bietet es sich an, Bestandsgebäude auf ihre Potenziale bei Aufstockung und Dachgeschossausbau zu überprüfen. „Der Ausbau von Dachgeschossen geht in der Regel ohne komplexe Bauleitvorfahren vonstatten. Der Grundstückserwerb entfällt und technische Einrichtungen, wie beispielsweise Heizung oder Abwassersysteme sind bereits vorhanden und können mitgenutzt werden“, sagt Dr. Werner Fliescher, Vorstand von Haus und Grund Düsseldorf. Auch energetisch profitieren die Immobilien, weil die Dämmung des Dachgeschosses nach den heutigen Vorgaben Energie für alle Bewohner des Hauses spart. Der nachträgliche Ausbau von Dachgeschossen oder die Aufstockung von Gebäuden sei also eine einfache, schnelle und kostengünstige Methode, um Wohnraum zu schaffen, so Fliescher weiter.

Deshalb hat Haus und Grund Düsseldorf seine Mitglieder gefragt, wie sie zum Ausbau von Dachgeschossen stehen. Einige 100 Mitglieder haben sich an der Umfrage beteiligt – und das Ergebnis ist eindeutig. In 60 Prozent der Gebäude der Befragten könnte das Dachgeschoss noch ausgebaut werden. In 14 Prozent der bereits ausgebauten Dachgeschosse sehen die Eigentümer weitere Ausbaupotenziale für Wohnungen. In 35 Prozent der Fälle gehen die Eigentümer davon aus, dass nicht nur eine, sondern sogar zwei Wohneinheiten entstehen können. 69 Prozent der Eigentümer planen, das Dach auszubauen, 76 Prozent beabsichtigen dies innerhalb der nächsten fünf Jahre.


Deswegen ist es zu begrüßen, dass die Bauministerin Scharrenbach in einer weiteren Novelle der Bauordnung zusätzliche Erleichterungen für den Ausbau von Dachgeschossen schaffen wird. Beim Dachausbau oder der Aufstockung habe es oft das Problem gegeben, dass mit dem zusätzlichen Wohnraum auch zusätzliche Vorschriften für das ganze Gebäude verbunden waren. Zum Beispiel beim Brandschutz. Das habe viele Hausbesitzer vom Ausbau abgehalten. Diese Hürde soll deshalb gesenkt werden. Der Zubau einzelner Räume im Dach soll sogar ganz ohne Genehmigung möglich werden. Auch steuerlich kann sich ein solcher Ausbau lohnen, weil befristet für Bauanträge vom 31.8.2018 bis zum 1.1.2022 eine höhere Abschreibung gilt. Diese beträgt dann anstatt 2 % jährlich stattliche 7 % in den ersten vier Jahren.
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