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Pressemitteilung vom 04.04.2018

Wie der Rhein gehören Gaslaternen zum Düsseldorfer Stadtbild und müssen bleiben!

Haus und Grund Düsseldorf setzt sich gegen teure Umrüstung auf LED-Beleuchtung ein

An verschiedenen Stellen haben wir bereits darüber berichtet, dass die Stadt Düsseldorf plant, die zum historischen Stadtbild gehörenden Gaslaternen in großem Umfang gegen eine elektrische LED-Beleuchtung austauschen zu lassen. Derzeit gibt es 17.000 Gaslaternen im Düsseldorfer Stadtgebiet. Damit verfügt die Landeshauptstadt über die größte Anzahl noch betriebener Gaslaternen weltweit und auch über das größte zusammenhängende Netz.


Bild: Wolfgang Harste

Haus und Grund Düsseldorf ist wie viele andere dafür, eine möglichst große Zahl der Gaslaternen zu erhalten - und nicht nur 4.000, wie der Stadtrat ursprünglich beschlossen hatte. Eine solch geringe Zahl wird weder der Bedeutung dieses Leuchtmittels in der Industrialisierung noch dem Denkmalschutz und dem Stadtbild gerecht. Vor allem ist bei dem Erhalt der Gaslaternen darauf zu achten, dass keine Zerstückelung zusammenhängender, mit Gaslicht beleuchteter Gebiete eintritt. Auf andere Weise lässt sich der Charakter der Gasbeleuchtung nicht bewahren.

Ursprünglicher Grund für die Planung, die Gaslaternen flächendeckend durch eine LED-Beleuchtung zu ersetzen, war die für Düsseldorf vorgesehene Umstellung von L- auf H-Gas im Jahre 2021. Das H-Gas hat einen anderen Brennwert, weswegen alle Gaslaternen angepasst werden müssten. Inzwischen sind die Stadtwerke Düsseldorf aber als einziges Unternehmen in Europa für die Umstellung auf H-Gas bei Gaslaternen zertifiziert, so dass die Umstellung nicht zwangsläufig zu einer Abschaffung der Gaslaternen führen muss.

Die Umstellung auf LED wirkt sich jedoch nicht nur negativ auf das Stadtbild aus, sondern hat insbesondere für Grundstückseigentümer weitere erhebliche Nachteile. Schließlich kann die Stadt Düsseldorf nach § 8 KAG die damit verbundenen Kosten zum Teil auf die Bürger umlegen. Deren Weitergabe an die Mieter ist allerdings nicht möglich (OLG Hamm, WuM 1983, Seite 13; BGH, WuM 2009, Seite 124). Pro Laterne sind in Abhängigkeit von deren Ausstattung und dem Umfang der Bauarbeiten 4.000 bis 8.000 Euro fällig. Von diesen Kosten können – je nachdem, ob es sich um eine Anliegerstraße oder eine Haupterschließungsstraße handelt – 30 bis 50 Prozent auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Die Höhe des Beitrages für den einzelnen Eigentümer ist wiederum von dessen Grundstück und davon abhängig, wie stark es bebaut werden kann. So kommen für ein mittleres Grundstück schnell 1.000 bis 2.000 Euro oder sogar noch höhere Beiträge für den einzelnen Eigentümer zusammen.

Zwar fördert das Bundesumweltministerium die Errichtung von LED-Laternen seit 2013 großzügig mit Fördergeldern in Höhe von bis zu 25 Prozent der Kosten der Maßnahme, wenn eine entsprechende Energieeinsparung bewirkt wird. Jedoch werden diese Fördergelder in den Bescheiden nicht klar ausgewiesen, so dass für den Eigentümer nicht erkennbar ist, ob die Fördergelder tatsächlich in Abzug gebracht wurden und in welcher Höhe.

Darüber hinaus erscheint das Volumen der Investition in die Straßenbeleuchtung für die Stadt Düsseldorf bis 2021 immens hoch. Selbst wenn man mit Kosten von nur 6.000 Euro pro Laterne rechnet, würde sich bei dem geplanten Austausch von 11.000 Laternen durch LED-Leuchten ein Investitionsvolumen von 66.000.000 Euro bis 2021 ergeben, also pro Jahr 22 Millionen Euro. Hinzu kämen weitere erhebliche Belästigungen der Anwohner durch Baustellen.

Die Eigentümer in Düsseldorf müssten von diesen 66 Millionen Euro einen Anteil von durchschnittlich 60 Prozent übernehmen, d.h. knapp 40 Millionen Euro. Eine zu hohe Belastung vor dem Hintergrund, dass die historisch wertvolle Gasbeleuchtung voll funktionsfähig ist. Sicherlich kann nicht jede Gaslaterne in jeder Straße erhalten werden, weil teilweise gar keine durchgängige Beleuchtung mehr vorliegt und die Laternen teilweise überaltert sind. Der Erhalt von deutlich mehr als 4.000 Leuchten ist jedoch nicht nur aus Kostengesichtspunkten notwendig, sondern dient auch der Bewahrung des einzigartigen Düsseldorfer Stadtbildes.

Pressekontakt

Dr. Johann Werner Fliescher

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